Angebote zur Qualifizierung

Qualifizierung

Grundsätzlich steht sinnvolle Beschäftigung im Vordergrund jeder fachpraktischen Qualifizierung. Diese tätigkeitbezogene Qualifizierung geht weit über Anleitung und Einarbeitung hinaus. Sie vermittelt einfache, niederschwellige Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Beschäftigung erforderlich sind aber auch für die Mitarbeit in späteren Betrieben nutzbar gemacht werden können. Bei dieser Form der Qualifizierung wird auf einen vielseitigen Methodeneinsatz geachtet, um ein abwechslungsreiches und anregendes Lernumfeld zu schaffen. Die fachlichen Unterweisungen sind ausgerichtet an den Grundsätzen der „Vier-Stufen-Methode“ als planmäßige und schrittweise Form der Arbeitsunterweisung und finden im Wesentlichen am Arbeitsplatz selbst statt.

Diese nach arbeitspädagogischen Kriterien organisierte Qualifizierung beinhaltete die Planung und Beschreibung der Arbeitsvorgänge, die Gestaltung fachpraktischer Trainingseinheiten zur Entwicklung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie die fachliche Begleitung der kompletten Arbeitsabläufe, sodass ein unmittelbarer Transfer der erworbenen Kompetenzen in die praktische Arbeit gewährleistet ist. Sie beinhaltet alle Formen des arbeitsplatzbezogenen Lernens durch eine qualifikationsfördernde Aufgabengestaltung.

Berufliche Weiterbildung

Die gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen den wachsenden Stellenwert haushaltsnaher Dienstleistungen. Insbesondere Frauen können auf diesem Arbeitsmarktsektor eine Perspektive für eine sozial abgesicherte und anerkannte Beschäftigung finden. Dazu bietet NAS eine anerkannte und zertifizierte Berufliche Qualifizierung zur Fachkraft Reinigung und hausnahe Arbeit an. Der theoretische Unterricht ist kombiniert mit praktischen Übungsteilen und abwechslungsreich nach lern- und arbeitspädagogischen Kenntnissen aufgebaut. Die 677 Unterrichtseinheiten gliedern sich in Fachtheorie und Fachpraxis. Sie umfassen eine Basis- und Fachqualifizierung, ergänzt durch ein Praktikum bei potenziellen Arbeitgebern. Arbeitsagentur und Jobcenter können diese berufliche Weiterbilddung gem. § 81 Abs.4 SGB III (Bildungsgutschein) fördern. Wir bieten zudem Hilfestellung und Unterstützung beim Erwerb der Fahrerlaubnis und bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit!

Ausgewählte Qualifizierungsziele sind 

  • die gezielte Einzelfallförderung durch personenzentrierte Beratung / Betreuung und Praxisbegleitung,
  • Konflikt- und Zeitmanagement, Deeskalationstraining,
  • interkulturelles Training zur besseren Einbindung der Nichtmuttersprachler im Projekt,
  • Informationen zu den Inhalten artverwandter Berufsbilder desselben Anforderungsniveaus,
  • Umgang mit Sicherheitskriterien und Durchführungsrichtlinien am Beschäftigungsort,
  • Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitskriterien,
  • Verhalten in Bedrohungssituationen,
  • Umgang mit Nähe und Distanz,
  • handwerkliche Trainingseinheiten entsprechend der Arbeitseinsätze,
  • Überprüfung und Verbesserung der Arbeitsorganisation,
  • Wiederholen und Trainieren von Verhaltensregeln.